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Versicherung

Anhänger und Versicherung – das ist ein interessantes Thema. Hier ein paar nützliche Informationen zur Versicherung allgemein, Diebstahlschutz und abnehmbaren Anhängerkupplungen.

Anhänger-Versicherung

Sicherung
Quelle: www.trebbiner.de

Für Kfz-Anhänger ist eine Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Teil- und Vollkaskoversicherungen sind genauso wie bei Autos freiwillige Versicherungen. Jeder Autoversicherer bietet auch Anhängerversicherungen an. Die Tarife für die Haftpflicht liegen liegen zwischen etwa 20 Euro und 70 Euro, für Haftpflicht inklusive Vollkasko zwischen etwa 200 und 500 Euro.

Nachdem es in der Vergangenheit vermehrt zu schweren Unfälle von Zugfahrzeugen mit Anhängern gekommen war, änderte der Gesetzgeber 2002 das Straßenverkehrsgesetz. Seitdem gilt, dass bei einem Unfall nicht nur der Halter des Zugfahrzeuges haftet. Auch der Halter des Anhängers wird jetzt zur Rechenschaft gezogen. So können sich die Versicherer des Anhängers nicht mehr darauf berufen, dass sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, den Halter des Zugfahrzeuges mitzuteilen.

Bislang war der Anhänger im Zugbetrieb stets über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges versichert. Jetzt haftet die Kfz-Versicherung des Anhängers gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. Der Geschädigte kann also wählen, ob er die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt.

All dies gilt nur für Anhänger im Gespannbetrieb. Verursacht dagegen ein abgestellter Anhänger einen Schaden, kommt die private Haftpflicht zum Tragen (kleine Benzinklausel). Anhänger gelten mangels Motor nämlich nicht als Kraftfahrzeug.

Anders sieht es wiederum bei gewerblich genutzten Anhängern aus. In der sogenannten “großen Benzinklausel” , die sich auf gewerbliche Haftpflichtversicherungen bezieht, sind Kfz-Anhänger vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Regel wird jedoch durch besondere Vereinbarung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Anhänger geboten. Aber nur, wenn diese nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind und deshalb nicht mehr über dieses versichert sind.

Diebstahlschutz

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Anhänger vor einem ungewollten Besitzerwechsel zu schützen.

  • Ein Steck- oder Bügelschloss blockiert den Kupplungsmechanismus.
  • Ein Kastenschloss macht den Kupplungsmechanismus unzugänglich und verhindert zusätzlich eine Demontage der Kupplung.
  • Radkrallen verhindern ein Wegfahren oder Wegschieben des Anhängers.
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